Finanzen

Geschäftskonto für die UG in Gründung: Ablauf, Nachweise, Anbieterwahl

Aktualisiert am 28. Juni 2026 · 6 Min. Lesezeit · Fineu Redaktion

Zwischen Notartermin und HRB-Nummer liegt ein Schritt, den Gründer oft unterschätzen: das Geschäftskonto. Ohne Konto keine Einzahlung des Stammkapitals, ohne Einzahlung keine Anmeldung beim Handelsregister. So läuft es reibungslos.

Warum das Konto vor der Eintragung nötig ist

Nach der Beurkundung besteht die Gesellschaft als „UG (haftungsbeschränkt) i. Gr.“ — die Vor-Gesellschaft. Auf deren Konto zahlen die Gesellschafter das Stammkapital vollständig ein (§ 5a Abs. 2 GmbHG). Erst wenn der Geschäftsführer die Einzahlung gegenüber dem Registergericht versichern kann (§ 8 Abs. 2 GmbHG), reicht der Notar die Anmeldung ein. Wichtig: Bis zur Eintragung haften die Handelnden persönlich (§ 11 Abs. 2 GmbHG) — größere Verpflichtungen sollten bis zur HRB-Nummer warten.

Welche Unterlagen die Bank verlangt

  • Notariell beurkundetes Musterprotokoll bzw. Gesellschaftsvertrag (als Nachweis der Gründung).
  • Ausweisdokumente der Geschäftsführer und wirtschaftlich Berechtigten (Geldwäscheprüfung nach GwG).
  • Angaben zu Gesellschaftern und Beteiligungsstruktur.
  • Nach der Eintragung: aktueller Handelsregisterauszug zur Umstellung des Kontos von „i. Gr.“ auf die eingetragene Firma.

Fintech oder Filialbank?

Digitale Anbieter eröffnen Konten für Gesellschaften in Gründung meist deutlich schneller als Filialbanken. Der Fineu-Formationspartner Qonto eröffnet das Konto in der Regel in 3–7 Tagen, Kontomodelle liegen bei etwa 9–39 €/Monat; die Einzahlungsbestätigung für den Notar ist Teil des Prozesses. Filialbanken punkten mit persönlicher Beratung und Kredituhistorie vor Ort — dafür dauern Terminvergabe und Prüfung häufig länger. Für die Gründung zählt vor allem: Das Konto muss auf die „UG (haftungsbeschränkt) i. Gr.“ eröffnet werden können und eine belastbare Einzahlungsbestätigung liefern.

Häufiger Fehler

Zahlen Sie das Stammkapital per Überweisung mit klarem Verwendungszweck („Stammeinlage“) ein — nicht in bar an der Kasse und nicht in Teilbeträgen von fremden Konten. Das erspart Rückfragen von Bank, Notar und Registergericht.

Häufige Fragen

Kann die Bank die Kontoeröffnung für eine UG i. Gr. ablehnen?
Ja, Banken sind in der Annahme von Geschäftskunden frei. Übliche Gründe sind unklare Beteiligungsstrukturen oder risikobehaftete Geschäftsmodelle. Digitale Anbieter mit auf Gründungen zugeschnittenen Prozessen haben hier meist die geringsten Hürden.
Darf ich das Stammkapital nach der Eintragung wieder abheben?
Die Gesellschaft darf mit dem Kapital arbeiten — Ausgaben für den Geschäftsbetrieb sind zulässig. Unzulässig sind Rückzahlungen an die Gesellschafter, die das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen angreifen (§ 30 GmbHG).

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