Gründung

Stammkapital der UG: Der 1-€-Mythos — und was in der Praxis funktioniert

Aktualisiert am 28. Juni 2026 · 7 Min. Lesezeit · Fineu Redaktion

„UG ab 1 €“ ist die bekannteste Zeile des deutschen Gesellschaftsrechts — und die am häufigsten missverstandene. Der Euro ist die gesetzliche Untergrenze, keine Empfehlung. Dieser Artikel zeigt, was das Gesetz tatsächlich verlangt und wie Gründer ihr Stammkapital in der Praxis bemessen.

Was das Gesetz verlangt

Das Stammkapital der UG liegt zwischen 1 € und 24.999 €. Es muss vor der Handelsregisteranmeldung in voller Höhe in bar eingezahlt werden; Sacheinlagen sind ausgeschlossen (§ 5a Abs. 2 GmbHG). Jeder Geschäftsanteil lautet auf mindestens 1 € und volle Euro (§ 5 Abs. 2 GmbHG). Der Geschäftsführer versichert die Einzahlung gegenüber dem Registergericht (§ 8 Abs. 2 GmbHG) — eine falsche Versicherung ist strafbar (§ 82 GmbHG).

Warum die 1-€-UG praktisch scheitert

  • Gründungskosten: Notar (ca. 120–240 €) und Handelsregister (225 €) übersteigen 1 € um ein Vielfaches. Beim Musterprotokoll trägt die Gesellschaft Gründungskosten ohnehin nur bis zur Höhe des Stammkapitals, maximal 300 € — den Rest zahlen die Gesellschafter privat.
  • Bilanz: Eine Gesellschaft, deren Verbindlichkeiten das Vermögen am ersten Tag übersteigen, startet rechnerisch überschuldet — ein Warnsignal für Banken und Vertragspartner.
  • Geschäftskonto: Banken prüfen die Kapitalausstattung; ein symbolisches Stammkapital erschwert die Kontoeröffnung.
  • Liquidität: Ohne Puffer führt die erste Rechnung zur wirtschaftlichen Schieflage; der Geschäftsführer muss die Insolvenzantragspflicht im Blick behalten (§ 15a InsO).

Wie viel Stammkapital ist sinnvoll?

Eine belastbare Faustregel: Das Stammkapital sollte mindestens die Gründungskosten und die Anlaufkosten der ersten Monate decken. In der Praxis wählen viele Gründer Beträge zwischen 500 € und einigen tausend Euro — abhängig vom Geschäftsmodell. Wichtig: Das eingezahlte Kapital ist nicht „eingefroren“. Die Gesellschaft darf es für ihren Geschäftsbetrieb verwenden; es darf nur nicht an die Gesellschafter zurückfließen (§ 30 GmbHG).

Die 25-%-Rücklage: eingebauter Kapitalaufbau

Die UG muss jährlich ein Viertel des um einen Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses in die gesetzliche Rücklage einstellen (§ 5a Abs. 3 GmbHG). Erreicht das Stammkapital — etwa durch eine Kapitalerhöhung aus dieser Rücklage — 25.000 €, entfallen die Sonderregeln, und die Gesellschaft kann als GmbH firmieren (§ 5a Abs. 5 GmbHG). So wächst die Kapitalbasis planmäßig mit dem Geschäft.

Kurz gefasst

1 € ist die gesetzliche Untergrenze, kein Richtwert. Planen Sie das Stammkapital so, dass Gründungskosten und Anlaufphase gedeckt sind — und nutzen Sie die Pflichtrücklage als planmäßigen Weg zur GmbH.

Häufige Fragen

Darf ich das eingezahlte Stammkapital ausgeben?
Ja. Das Kapital steht der Gesellschaft für ihren Geschäftsbetrieb zur Verfügung — Wareneinkauf, Miete, Software. Unzulässig ist nur die Rückzahlung an die Gesellschafter, soweit dadurch das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen angegriffen wird (§ 30 GmbHG).
Kann ich das Stammkapital später erhöhen?
Ja, jederzeit durch notariell beurkundeten Kapitalerhöhungsbeschluss. Ab 25.000 € entfallen die UG-Sonderregeln (§ 5a Abs. 5 GmbHG); erst für den Anteil oberhalb der Volleinzahlung gelten dann die GmbH-Regeln zur Mindesteinzahlung.

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