Glossar

Einlagebestätigung

Die Einlagebestätigung belegt, dass das Stammkapital auf das Geschäftskonto der Gesellschaft eingezahlt wurde — üblicherweise per Kontoauszug oder Bankbestätigung. Sie ist Grundlage der Versicherung gegenüber dem Notar (§ 8 Abs. 2 GmbHG).

Nach der Beurkundung eröffnen die Gründer ein Konto auf die „UG (haftungsbeschränkt) i. Gr.“ und zahlen das Stammkapital ein — bei der UG in voller Höhe (§ 5a Abs. 2 GmbHG). Bei der Anmeldung versichern die Geschäftsführer gegenüber dem Registergericht, dass die Einlagen geleistet wurden und endgültig zur freien Verfügung der Geschäftsführung stehen (§ 8 Abs. 2 GmbHG).

Eine falsche Versicherung ist strafbar (§ 82 GmbHG). Der Kontoauszug bzw. die Bankbestätigung über den Zahlungseingang sollte dem Notar daher zeitnah vorgelegt werden — erst danach reicht er die Anmeldung beim Handelsregister ein.

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