Glossar
Stammkapital
Das Stammkapital ist das in der Satzung festgelegte Grundkapital einer GmbH oder UG. Bei der UG beträgt es 1 € bis 24.999 € und ist voll einzuzahlen; bei der GmbH mindestens 25.000 €.
Das Stammkapital ist die Summe der Nennbeträge aller Geschäftsanteile. Es dient als Haftungsgrundlage der Gesellschaft gegenüber ihren Gläubigern. Für die GmbH schreibt § 5 Abs. 1 GmbHG ein Mindeststammkapital von 25.000 € vor; vor der Anmeldung müssen mindestens 12.500 € eingezahlt sein (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Bei der UG (haftungsbeschränkt) liegt das Stammkapital zwischen 1 € und 24.999 € und muss vollständig in bar eingezahlt werden (§ 5a Abs. 2 GmbHG).
In der Praxis ist ein Stammkapital von 1 € selten sinnvoll: Bereits die Gründungskosten würden die Gesellschaft rechnerisch überschulden. Üblich ist ein Betrag, der die Anlaufphase trägt — je nach Geschäftsmodell wählen viele Gründer einige hundert bis einige tausend Euro.
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