Recht

UG vs. GmbH: Der Unterschied — und wann sich welche Rechtsform lohnt

Aktualisiert am 28. Juni 2026 · 8 Min. Lesezeit · Fineu Redaktion

Die UG (haftungsbeschränkt) ist rechtlich eine GmbH — mit drei Sonderregeln beim Kapital. Wer die Unterschiede kennt, kann die Rechtsformwahl auf eine einzige Frage reduzieren: Wie viel Kapital wollen und können Sie zum Start binden?

Der Kernunterschied: das Stammkapital

  • GmbH: Stammkapital mindestens 25.000 € (§ 5 Abs. 1 GmbHG); vor der Anmeldung müssen mindestens 12.500 € eingezahlt sein (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Sacheinlagen sind möglich.
  • UG: Stammkapital 1 € bis 24.999 €; es muss vollständig in bar eingezahlt werden, Sacheinlagen sind ausgeschlossen (§ 5a Abs. 2 GmbHG).

Was identisch ist

Beide Formen sind Kapitalgesellschaften nach dem GmbHG: Haftung beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen, notarielle Gründung (§ 2 GmbHG), Eintragung im Handelsregister (HRB), Körperschaft- und Gewerbesteuerpflicht, doppelte Buchführung und Jahresabschluss nach HGB. Auch die Organe sind gleich: Gesellschafterversammlung und Geschäftsführung.

Die Rücklagenpflicht der UG

Die UG muss jährlich ein Viertel des um einen Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einstellen (§ 5a Abs. 3 GmbHG). Die Rücklage darf nur für eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln oder zum Verlustausgleich verwendet werden. Wirtschaftlich ist das ein erzwungener Kapitalaufbau — kein verlorenes Geld, aber eine Ausschüttungssperre für 25 % des Gewinns.

Außenwirkung und Firmierung

Die UG muss den Zusatz „(haftungsbeschränkt)“ ungekürzt führen (§ 5a Abs. 1 GmbHG). Manche Geschäftspartner lesen daraus ein junges Unternehmen mit geringem Kapital. In der Praxis relativiert sich das: Verträge, Bonität und Zahlungsverhalten zählen schnell mehr als der Rechtsformzusatz.

Von der UG zur GmbH

Erreicht das Stammkapital durch Kapitalerhöhung — etwa aus der angesparten Rücklage — mindestens 25.000 €, entfallen die Sonderregeln (§ 5a Abs. 5 GmbHG). Die Gesellschaft darf dann als GmbH firmieren; Identität, HRB-Nummer, Verträge und Steuernummer bleiben bestehen. Eine Neugründung ist nicht erforderlich, wohl aber eine notariell beurkundete Kapitalerhöhung.

Faustregel

Wählen Sie die UG, wenn Sie schlank starten und Kapital im Geschäft aufbauen wollen. Wählen Sie die GmbH, wenn 25.000 € verfügbar sind und Ihre Kunden oder Investoren die etablierte Form erwarten. Der spätere Wechsel von der UG zur GmbH ist gesetzlich vorgezeichnet.

Häufige Fragen

Zahlt die UG andere Steuern als die GmbH?
Nein. Beide unterliegen der Körperschaftsteuer von 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag sowie der Gewerbesteuer, deren Höhe vom Hebesatz der Gemeinde abhängt.
Muss ich die UG später in eine GmbH umwandeln?
Nein. Die UG kann dauerhaft bestehen bleiben. Die Rücklagenpflicht endet erst, wenn Sie das Stammkapital freiwillig auf mindestens 25.000 € erhöhen.

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