Gründung
Nach der Gründung: Transparenzregister, Gewerbeanmeldung und Finanzamt
Aktualisiert am 1. Juli 2026 · 8 Min. Lesezeit · Fineu Redaktion
Mit der Eintragung im Handelsregister ist Ihre UG rechtlich entstanden — vollständig startklar ist sie noch nicht. Drei Behördengänge (alle online möglich) stehen jetzt an, dazu einige oft übersehene Pflichten. Die Reihenfolge und die Fristen finden Sie hier.
1. Transparenzregister: unverzüglich
Jede UG muss ihre wirtschaftlich Berechtigten dem Transparenzregister mitteilen (§ 20 Abs. 1 GwG) — das sind alle natürlichen Personen mit mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte (§ 3 Abs. 2 GwG); ersatzweise gilt der Geschäftsführer. Die Eintragung erfolgt nicht automatisch mit der Handelsregistereintragung und ist bußgeldbewehrt (§ 56 GwG). Die Registerführung kostet 19,80 € pro Jahr. Aktualisieren Sie den Eintrag bei jeder Änderung der Beteiligungsverhältnisse.
2. Gewerbeanmeldung: bei Aufnahme des Betriebs
Die Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO erfolgt beim Gewerbeamt der Gemeinde, in der Ihre UG tätig wird — in vielen Städten online. Die Gebühr ist kommunal geregelt und liegt meist zwischen 20 und 60 €. Mit der Anmeldung wird die UG automatisch Mitglied der örtlichen IHK (§ 2 IHKG). Eine UG betreibt kraft Rechtsform immer ein Gewerbe — auch bei inhaltlich freiberuflicher Tätigkeit.
3. Finanzamt: Fragebogen binnen eines Monats
Innerhalb eines Monats nach Gründung ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch über ELSTER einzureichen (§ 138 AO). Das Finanzamt vergibt daraufhin die Steuernummer; im selben Formular können Sie die USt-IdNr. beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen (§ 27a UStG). Realistische Umsatz- und Gewinnschätzungen sind wichtig — sie bestimmen die Vorauszahlungen und den Voranmeldungsrhythmus bei der Umsatzsteuer.
Was sonst noch ansteht
- Geschäftsbriefe, Rechnungen, Website: Pflichtangaben — Firma mit Rechtsformzusatz, Sitz, Registergericht, HRB-Nummer, alle Geschäftsführer (§ 35a GmbHG).
- Berufsgenossenschaft: Anmeldung binnen einer Woche nach Gründung (§ 192 SGB VII), auch ohne Mitarbeiter.
- Bei Mitarbeitern: Betriebsnummer beantragen und Lohnabrechnung mit DEÜV-Meldungen einrichten.
- Konto umstellen: Nach der Eintragung den Handelsregisterauszug bei der Bank einreichen — aus „UG i. Gr.“ wird die eingetragene Firma.
- Buchhaltung starten: Belege ab dem ersten Tag GoBD-konform erfassen — rückwirkendes Aufräumen ist teuer.
Die Reihenfolge in Kürze
Eintragung → Transparenzregister (unverzüglich) → Gewerbeanmeldung (bei Betriebsaufnahme) → Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (binnen eines Monats) → Berufsgenossenschaft (binnen einer Woche ab Gründung). Fineu erinnert Sie im Portal an jeden dieser Schritte.
Häufige Fragen
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