Gründung

Nach der Gründung: Transparenzregister, Gewerbeanmeldung und Finanzamt

Aktualisiert am 1. Juli 2026 · 8 Min. Lesezeit · Fineu Redaktion

Mit der Eintragung im Handelsregister ist Ihre UG rechtlich entstanden — vollständig startklar ist sie noch nicht. Drei Behördengänge (alle online möglich) stehen jetzt an, dazu einige oft übersehene Pflichten. Die Reihenfolge und die Fristen finden Sie hier.

1. Transparenzregister: unverzüglich

Jede UG muss ihre wirtschaftlich Berechtigten dem Transparenzregister mitteilen (§ 20 Abs. 1 GwG) — das sind alle natürlichen Personen mit mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte (§ 3 Abs. 2 GwG); ersatzweise gilt der Geschäftsführer. Die Eintragung erfolgt nicht automatisch mit der Handelsregistereintragung und ist bußgeldbewehrt (§ 56 GwG). Die Registerführung kostet 19,80 € pro Jahr. Aktualisieren Sie den Eintrag bei jeder Änderung der Beteiligungsverhältnisse.

2. Gewerbeanmeldung: bei Aufnahme des Betriebs

Die Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO erfolgt beim Gewerbeamt der Gemeinde, in der Ihre UG tätig wird — in vielen Städten online. Die Gebühr ist kommunal geregelt und liegt meist zwischen 20 und 60 €. Mit der Anmeldung wird die UG automatisch Mitglied der örtlichen IHK (§ 2 IHKG). Eine UG betreibt kraft Rechtsform immer ein Gewerbe — auch bei inhaltlich freiberuflicher Tätigkeit.

3. Finanzamt: Fragebogen binnen eines Monats

Innerhalb eines Monats nach Gründung ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch über ELSTER einzureichen (§ 138 AO). Das Finanzamt vergibt daraufhin die Steuernummer; im selben Formular können Sie die USt-IdNr. beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen (§ 27a UStG). Realistische Umsatz- und Gewinnschätzungen sind wichtig — sie bestimmen die Vorauszahlungen und den Voranmeldungsrhythmus bei der Umsatzsteuer.

Was sonst noch ansteht

  • Geschäftsbriefe, Rechnungen, Website: Pflichtangaben — Firma mit Rechtsformzusatz, Sitz, Registergericht, HRB-Nummer, alle Geschäftsführer (§ 35a GmbHG).
  • Berufsgenossenschaft: Anmeldung binnen einer Woche nach Gründung (§ 192 SGB VII), auch ohne Mitarbeiter.
  • Bei Mitarbeitern: Betriebsnummer beantragen und Lohnabrechnung mit DEÜV-Meldungen einrichten.
  • Konto umstellen: Nach der Eintragung den Handelsregisterauszug bei der Bank einreichen — aus „UG i. Gr.“ wird die eingetragene Firma.
  • Buchhaltung starten: Belege ab dem ersten Tag GoBD-konform erfassen — rückwirkendes Aufräumen ist teuer.

Die Reihenfolge in Kürze

Eintragung → Transparenzregister (unverzüglich) → Gewerbeanmeldung (bei Betriebsaufnahme) → Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (binnen eines Monats) → Berufsgenossenschaft (binnen einer Woche ab Gründung). Fineu erinnert Sie im Portal an jeden dieser Schritte.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich das Transparenzregister vergesse?
Die unterlassene oder verspätete Mitteilung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld geahndet werden (§ 56 GwG). Bestandskräftige Bußgeldentscheidungen können zudem veröffentlicht werden. Die Eintragung dauert nur wenige Minuten — erledigen Sie sie direkt nach der HRB-Eintragung.
Brauche ich sofort eine USt-IdNr.?
Nur wenn Sie mit Unternehmen in anderen EU-Staaten handeln oder sie auf Rechnungen statt der Steuernummer angeben möchten. Sie lässt sich kostenlos im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung oder später beim BZSt beantragen.

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