Glossar

USt-IdNr.

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (§ 27a UStG) identifiziert die UG im innergemeinschaftlichen Handel. Sie wird beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt — am einfachsten direkt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Die USt-IdNr. (Format DE + neun Ziffern) ist von der Steuernummer des Finanzamts zu unterscheiden: Die Steuernummer dient dem nationalen Besteuerungsverfahren, die USt-IdNr. dem Waren- und Dienstleistungsverkehr mit Unternehmen in anderen EU-Staaten sowie der Rechnungsstellung (§ 14 Abs. 4 UStG lässt wahlweise Steuernummer oder USt-IdNr. zu).

Neu gegründete Gesellschaften beantragen die USt-IdNr. im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER; sie kann auch später beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) angefordert werden. Für Rechnungen ins EU-Ausland und für die Zusammenfassende Meldung ist sie zwingend erforderlich.

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