Glossar
Gewerbeanmeldung
Die Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO erfolgt beim Gewerbeamt der Gemeinde, in der die UG ihren Betrieb aufnimmt. Sie ist von der Handelsregistereintragung unabhängig und zusätzlich erforderlich.
Eine UG betreibt kraft Rechtsform ein Gewerbe — auch wenn die Tätigkeit inhaltlich freiberuflich geprägt ist (§ 2 Abs. 2 GewStG). Die Anmeldung ist bei Aufnahme des Betriebs vorzunehmen; viele Kommunen bieten sie inzwischen online an. Die Gebühr ist kommunal geregelt und liegt meist zwischen 20 und 60 €.
Mit der Gewerbeanmeldung wird die UG automatisch Mitglied der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (§ 2 IHKG). Das Gewerbeamt informiert in der Regel weitere Stellen; unabhängig davon bleibt die steuerliche Erfassung beim Finanzamt eine eigene Pflicht.
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