Leitfaden

Holding-Struktur mit UG: Aufbau, Steuervorteile, Kosten

Aktualisiert am 1. Juli 2026 · 12 Min. Lesezeit · Fineu Redaktion

Bei einer Holding-Struktur halten Sie Ihre Anteile an der operativen Gesellschaft nicht privat, sondern über eine zweite Gesellschaft — die Holding. Der Aufbau kostet eine zweite Gründung und laufend eine zweite Buchhaltung; dafür bietet er erhebliche Steuer- und Schutzvorteile beim Verkauf und bei der Gewinnthesaurierung. Dieser Leitfaden zeigt, wie die Struktur mit UGs funktioniert und für wen sie sich rechnet.

Der Aufbau: Holding-UG und Betriebs-UG

Die klassische Zwei-Gesellschaften-Struktur: Sie halten 100 % der Holding-UG; die Holding-UG hält 100 % der Betriebs-UG. Das operative Geschäft — Kunden, Verträge, Risiken — liegt ausschließlich in der Betriebsgesellschaft. Die Holding verwaltet die Beteiligung und sammelt ausgeschüttete Gewinne. Beide Gesellschaften werden notariell gegründet und einzeln ins Handelsregister eingetragen; die Reihenfolge (erst Holding, dann Betriebsgesellschaft) stellt sicher, dass die Holding von Anfang an Gründungsgesellschafterin ist.

Steuervorteil 1: Veräußerungsgewinne nach § 8b KStG

Verkauft die Holding ihre Anteile an der Betriebsgesellschaft, ist der Veräußerungsgewinn auf Ebene der Holding steuerfrei; lediglich 5 % gelten pauschal als nicht abziehbare Betriebsausgaben (§ 8b Abs. 2 und 3 KStG). Effektiv bleiben also 95 % des Gewinns unbelastet in der Holding — verglichen mit der Abgeltungs- bzw. Teileinkünftebesteuerung beim Privatverkauf ein erheblicher Unterschied. Die Steuer fällt erst an, wenn Sie das Geld später privat entnehmen; bis dahin kann die Holding es reinvestieren.

Steuervorteil 2: Dividenden weitgehend steuerfrei

Schüttet die Betriebs-UG Gewinne an die Holding aus, sind diese bei einer Beteiligung von mindestens 10 % körperschaftsteuerlich zu 95 % freigestellt (§ 8b Abs. 1 und 4 KStG); für die Gewerbesteuer gilt das Schachtelprivileg ab 15 % Beteiligung zu Beginn des Erhebungszeitraums (§ 9 Nr. 2a GewStG). Bei der üblichen 100-%-Beteiligung sind beide Schwellen erfüllt. Achtung: Auch die Holding-UG muss ein Viertel ihres Jahresüberschusses in die gesetzliche Rücklage einstellen (§ 5a Abs. 3 GmbHG), solange sie UG bleibt.

Vermögensschutz und Flexibilität

In der Holding angesammelte Gewinne und Vermögenswerte sind dem operativen Risiko entzogen: Gerät die Betriebsgesellschaft in die Insolvenz, haftet die Holding nur mit ihrer Einlage. Zudem lässt sich die Struktur erweitern — weitere Betriebsgesellschaften unter derselben Holding, getrennte Risiken je Gesellschaft, klare Exit-Pfade je Geschäftszweig.

Die Kosten: zweimal gründen, zweimal verwalten

Bei Fineu kostet die Gründung von Holding + Betriebsgesellschaft 1.499 € zzgl. USt (einzelne Holding: 999 € zzgl. USt). Die gesetzlichen Kosten fallen je Gesellschaft an: zweimal Handelsregister (je 225 €), zweimal Notar, zweimal Transparenzregister (je 19,80 €/Jahr). Holding-Gründungen laufen über individuelle Satzungen — das Musterprotokoll ist für diese Konstellation nicht geeignet. Laufend brauchen beide Gesellschaften eigene Buchhaltung, eigene Jahresabschlüsse und eigene Steuererklärungen.

Wann sich die Holding nicht lohnt

  • Sie planen, alle Gewinne laufend privat zu entnehmen — dann verpufft der Thesaurierungsvorteil.
  • Ein Verkauf des Unternehmens ist auf absehbare Zeit ausgeschlossen.
  • Das Geschäft ist klein und die doppelten Verwaltungskosten wiegen schwerer als die Steuerersparnis.
  • Wichtig: Eine Holding lässt sich später nachrüsten, allerdings greift die 95-%-Freistellung beim Anteilstausch in Umwandlungsfällen erst nach einer siebenjährigen Sperrfrist (§ 22 UmwStG) vollständig — früh strukturieren ist steuerlich einfacher.

Hinweis

Dieser Leitfaden ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Die genannten Vorschriften (§ 8b KStG, § 9 Nr. 2a GewStG, § 22 UmwStG) enthalten Detailvoraussetzungen, die ein Steuerberater auf Ihre Situation anwenden sollte.

Häufige Fragen

Kann die Holding eine UG und die Betriebsgesellschaft eine GmbH sein?
Ja, alle Kombinationen sind möglich. Häufig startet die Struktur mit zwei UGs und wächst später per Kapitalerhöhung in GmbHs — die Steuerregeln des § 8b KStG gelten für beide Formen gleichermaßen.
Braucht die Holding ein eigenes Geschäftskonto und eine eigene Buchhaltung?
Ja. Die Holding ist eine eigenständige Kapitalgesellschaft mit allen Pflichten: eigenes Konto für die Stammkapitaleinzahlung, eigene Buchführung, eigener Jahresabschluss, eigene Steuererklärungen und ein eigener Transparenzregistereintrag.

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