Glossar

Geschäftsführer

Der Geschäftsführer vertritt die UG gerichtlich und außergerichtlich (§ 35 GmbHG). Er wird von den Gesellschaftern bestellt und trägt die Verantwortung für Buchführung, Steuern und die Pflichten der Gesellschaft.

Jede UG braucht mindestens einen Geschäftsführer; bei der Gründung mit Musterprotokoll ist genau ein Geschäftsführer vorgesehen. Geschäftsführer kann nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein (§ 6 Abs. 2 GmbHG). Ausgeschlossen ist unter anderem, wer wegen bestimmter Insolvenz- und Vermögensdelikte verurteilt wurde oder einem einschlägigen Berufsverbot unterliegt — das versichert der Geschäftsführer gegenüber dem Notar bei der Anmeldung.

Der Geschäftsführer muss nicht Gesellschafter sein und nicht in Deutschland wohnen. Er verantwortet die ordnungsmäßige Buchführung (§ 41 GmbHG), die rechtzeitige Abgabe von Steuererklärungen und im Krisenfall die Insolvenzantragspflicht (§ 15a InsO).

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