Glossar
Musterprotokoll
Das Musterprotokoll ist die gesetzliche Standardvorlage für die vereinfachte Gründung einer GmbH oder UG (§ 2 Abs. 1a GmbHG). Es vereint Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste in einem Dokument.
Das Musterprotokoll ist als Anlage zum GmbH-Gesetz vorgegeben und darf inhaltlich nicht abgeändert werden. Die vereinfachte Gründung steht nur offen, wenn die Gesellschaft höchstens drei Gesellschafter und genau einen Geschäftsführer hat. Individuelle Regelungen — etwa zu Vesting, Vorkaufsrechten, mehreren Geschäftsführern oder abweichenden Stimmrechten — sind mit dem Musterprotokoll nicht möglich.
Der praktische Vorteil liegt bei Geschwindigkeit und Kosten: Weil das Musterprotokoll zugleich als Gesellschafterliste gilt, entfällt ein separates Dokument, und die Notargebühren nach GNotKG fallen niedriger aus — bei einer UG-Gründung liegen die Notarkosten typischerweise bei ca. 120–240 €.
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