Glossar

GNotKG

Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) legt die Gebühren für notarielle Beurkundungen und Registeranmeldungen bundesweit einheitlich fest. Für eine UG-Gründung mit Musterprotokoll fallen typischerweise ca. 120–240 € Notarkosten an.

Notare dürfen ihre Gebühren nicht frei vereinbaren — sie sind gesetzlich gebunden. Die Höhe richtet sich nach dem Geschäftswert (bei Gründungen abhängig vom Stammkapital, mit gesetzlichen Mindestwerten) und dem Gebührenverzeichnis des GNotKG. Ein „teurer“ und ein „günstiger“ Notar für denselben Vorgang existieren daher nicht.

Für die vereinfachte UG-Gründung mit Musterprotokoll liegen die gesamten Notarkosten (Beurkundung, Anmeldung zum Handelsregister, Auslagen) typischerweise bei ca. 120–240 €. Eine Gründung mit individueller Satzung oder mit mehreren Gesellschaftern ist entsprechend teurer.

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