Holding-Check

Eine Holding-Struktur kostet eine zweite Gründung und laufend eine zweite Buchhaltung — und spart bei Verkauf und Thesaurierung erheblich Steuern (§ 8b KStG). Ob sich das für Sie rechnet, zeigen fünf Fragen. Je mehr Sie mit Ja beantworten, desto stärker spricht die Struktur für Sie.

Sprechen dafür

1

Ein Verkauf ist denkbar

Verkauft die Holding die Anteile an der Betriebsgesellschaft, bleiben die Veräußerungsgewinne auf Holding-Ebene effektiv zu 95 % steuerfrei (§ 8b Abs. 2, 3 KStG).

2

Sie wollen Gewinne reinvestieren, nicht entnehmen

Ausschüttungen der Betriebsgesellschaft an die Holding sind bei 100-%-Beteiligung zu 95 % körperschaftsteuerfrei (§ 8b Abs. 1 KStG) — das Kapital arbeitet in der Holding weiter.

3

Ihr Geschäft trägt operatives Risiko

In der Holding geparkte Gewinne und Vermögenswerte sind dem Zugriff der Gläubiger der Betriebsgesellschaft entzogen — die Haftung bleibt in der operativen Einheit.

4

Mehrere Geschäftszweige sind geplant

Unter einer Holding lassen sich weitere Betriebsgesellschaften mit getrennten Risiken und eigenen Exit-Pfaden aufbauen.

5

Sie denken in Jahrzehnten, nicht Quartalen

Die Holding wirkt als privates Investmentvehikel: thesaurierte Gewinne können in Beteiligungen, Wertpapiere oder Immobilien fließen, bevor private Steuern anfallen.

Sprechen dagegen

Die Einordnung

Drei oder mehr Ja-Antworten: Lassen Sie die Holding-Struktur konkret durchrechnen — die Steuervorteile des § 8b KStG wirken über Jahre. Ein bis zwei Ja-Antworten: Häufig genügt zunächst eine einzelne UG; eine Holding lässt sich später nachrüsten, allerdings mit steuerlichen Sperrfristen (§ 22 UmwStG). Kein Ja: Gründen Sie schlank — eine einzelne UG. Dieser Check ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.

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